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Verhaltenskodex 1

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex – unsere Prinzipien und Grundwerte

Der Verhaltenskodex der Carl Bernh. Hoffmann GmbH beschreibt und nennt die wesentlichen Prinzipien und Grundwerte, denen wir uns im täglichen Umgang mit Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, der Gesellschaft und der Umwelt im Rahmen unseres unternehmerischen Handelns verpflichtet fühlen.

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Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Für Moderne Verpackung Carl Bernh. Hoffmann GmbH in Wetter (Ruhr) (im Weiteren „Moderne Verpackung“) bedeutet Nachhaltigkeit langfristig orientiertes, verantwortungsvolles Handeln – in Bezug auf unsere Kunden, Investoren und Geschäftspartner, unsere Mitarbeiter, die Gesellschaft sowie den Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Moderne Verpackung respektiert und unterstützt die Werte der Internationalen Menschenrechtscharta, insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der OECD -Richtlinien für Multinationale Unternehmen und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit. Von unseren Geschäftspartnern und insbesondere von unseren Lieferanten erwarten wir ein ähnliches Verhalten. Mit diesem Verhaltenskodex wollen wir deshalb dazu beitragen, ein gemeinsames Verständnis darüber zu erzielen, wie diese Grundsätze im geschäftlichen Alltag umgesetzt werden sollen.

Die Beachtung der in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner (im Weiteren: „Verhaltenskodex“) formulierten Grundsätze hat Einfluss auf die geschäftliche Beziehung zwischen Moderne Verpackung und dem Geschäftspartner und ist Bestandteil unserer Bewertung und Auswahl von z. B. Lieferanten. „Geschäftspartner“ schließt Lieferanten, Verkäufer, Dienstanbieter, Händler, Vertragspartner, Handelsvertreter, Makler, Berater sowie deren Mitarbeiter, Vertreter und Repräsentanten ein, beschränkt sich aber nicht darauf.

1. Arbeit

Frei gewählte Beschäftigung

Moderne Verpackung achtet das Recht auf freie Wahl der Beschäftigung. Wir dulden weder im Bereich unseres eigenen Unternehmens noch im Einflussbereich unserer Geschäftspartner Zwangsarbeit, unfreiwillige Gefängnisarbeit oder anderweitig unrechtmäßig verpflichtete Arbeitskräfte, irgendeine Form von Sklavenarbeit, Leibeigenschaft, Knechtschaft oder Menschenhandel. Dies schließt ein, dass Mitarbeiter unter Einhaltung der anwendbaren Kündigungsfrist frei entscheiden können, ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit und jegliche Form der Ausbeutung von Kindern sind bei Moderne Verpackung und in unserer Wertschöpfungskette verboten. Die Definition von Kinderarbeit orientiert sich an den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wenn ein lokales Gesetz ein höheres gesetzliches Mindestalter für Arbeitskräfte oder eine längere Schulpflicht vorschreibt, so gilt das höhere Alter. Die besondere Schutzbedürftigkeit jugendlicher Arbeitnehmer ist zu beachten.

Faire Behandlung und Chancengleichheit

Unsere Geschäftspartner haben ein Arbeitsumfeld bereitzustellen, in dem Mitarbeiter fair und frei von Diskriminierung behandelt und inhumane Behandlung oder deren Androhung nicht geduldet werden. Körperliche Bestrafung, psychischer oder physischer Zwang, Bedrohungen, Beleidigungen sowie Nötigungen, einschließlich (sexuelle) Belästigung und (sexueller) Missbrauch akzeptieren wir nicht. Unsere Geschäftspartner müssen Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter fördern und diskriminierendes Verhalten verhindern. Kein Mitarbeiter darf, insbesondere bei Einstellung oder im Rahmen der Beschäftigung, aufgrund von Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion, Alter, Behinderung, Aussehen, sexueller Orientierung und Identität, politischer Meinung oder Familienstand benachteiligt, begünstigt oder ausgegrenzt werden.

Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und sonstige Leistungen

Wir verlangen, dass die jeweils anwendbaren gesetzlichen und die von den ILO-Standards vorgegebenen Regelungen zur Arbeitszeit in unserer Lieferkette eingehalten werden. Arbeitsentgelte müssen im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen sowie den vorgeschriebenen Mindestlöhnen und Industriestandards stehen. Dies gilt auch für Überstunden und deren Ausgleich sowie anderweitig vorgeschriebene Arbeitnehmerleistungen. Wir erwarten, dass Mitarbeitern eine faire und wettbewerbsfähige Vergütung sowie gleicher Lohn bei gleichwertiger Arbeit geboten wird. Die Beschäftigten sind über die Berechnung ihres Arbeitsentgeltes regelmäßig in verständlicher Form zu informieren. Arbeitsentgelt wird in regelmäßigen Intervallen gezahlt und darf nicht unrechtmäßig als Disziplinar- oder Strafmaßnahme einbehalten werden.

Recht auf Kollektivverhandlungen und Vereinigungsfreiheit

Unsere Geschäftspartner müssen das Recht aller Beschäftigten achten, im Einklang mit der jeweils anwendbaren Gesetzgebung, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Beschäftigte, die Mitglied einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung sind, dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

2. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Unsere Geschäftspartner sorgen an allen ihren Produktionsstätten für ein sicheres Arbeitsumfeld sowie in allen vom Unternehmen bereitgestellten Unterkünften für ein sicheres Lebensumfeld ohne Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter. Ein Gesundheits – und Sicherheitsmanagementsystem im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ist implementiert.

Vorkehrungen für Gesundheit und Sicherheit

Alle mechanischen, chemischen und biologischen Gefahren am Arbeitsplatz ebenso wie Gefahren, die von der Nutzung der Infrastruktur ausgehen, werden identifiziert, bewertet und dokumentiert. Es sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen. Diese dokumentierten Pläne sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und – soweit erforderlich – zu aktualisieren.

Information und Training

Sicherheitsinformationen bezüglich aller identifizierten Gefahren müssen den betreffenden Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Trainings müssen entsprechend der Gefahrensituation des jeweiligen Arbeitsplatzes verpflichtend durchgeführt und dokumentiert werden.

Betrieb und Instandhaltung

Unsere Geschäftspartner müssen über die erforderlichen Prozesse und Mittel verfügen, um die angemessene Instandhaltung aller Anlagen und den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

3. Umwelt

An allen Produktionsstandorten unserer Geschäftspartner sollen Maßnahmen implementiert und dokumentiert sein, die den Einfluss der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt minimieren, indem Emissionen reduziert oder vermieden werden, natürliche Ressourcen geschont, der Einsatz gefährlicher Substanzen minimiert und Abfall vermieden oder nach Möglichkeit recycelt wird. Für Umweltbelange sind zuständige Personen definiert, welche die Umweltposition des Unternehmens aufstellen, implementieren und weiterentwickeln. Ein entsprechendes Umweltmanagement ist implementiert, das die Einhaltung von nationalen Gesetzen und Regularien sicherstellt.

Einhaltung von Vorschriften

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet alle geltenden und jeweils anwendbaren Gesetze, Umweltvorschriften und Empfehlungen zum Umweltschutz zu befolgen. Alle jeweils erforderlichen Umweltgenehmigungen, Registrierungen und Lizenzen müssen vorliegen und die damit verbundenen Anforderungen eingehalten werden. Die Umweltberichterstattung entspricht den jeweiligen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anforderungen.

Abfälle, Abwässer, Emissionen

Unsere Geschäftspartner verfügen über Systeme, die eine sichere und angemessene Handhabung von Emissionen, Abfällen und Abwässern, insbesondere hinsichtlich Entsorgung, Transport, Lagerung und Recycling gewährleisten. Abfälle, Abwässer oder Emissionen, die sich potenziell negativ auf die Gesundheit von Menschen oder auf die Umwelt auswirken können, müssen in angemessener Weise gehandhabt, erfasst, kontrolliert und vor Entsorgung, Freisetzung oder Rückführung in die Umwelt angemessen behandelt werden. Die Entsorgung von Abwässern erfolgt über autorisierte Anlagen. Die Nachverfolgbarkeit der Abwasserentsorgung ist gewährleistet. Ein Notfallplan mit entsprechenden Prozessen und geschultem Personal ist vorhanden, um im Fall einer Bedrohung für Umwelt und Grundwasser geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Verwendung von Chemikalien

Soweit anwendbar, müssen unsere Geschäftspartner die Chemikalienverordnung REACH einhalten. Unsere Geschäftspartner beliefern Moderne Verpackung nicht mit Produkten, die Chemikalien im Sinne von Artikel 3, Absatz 1 (a) und Anhang A des Stockholmer Übereinkommens vom 23. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe enthalten.

Energie

Durch ein entsprechendes Energiemanagement und bewusstes Handeln sowie Bewusstseinsschaffung unter Mitarbeitern, sind die energiebezogenen Leistungen, einschließlich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch stetig zu verbessern.

Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen für das Produkt einzuhalten sowie die Anforderungen für den Umgang mit dem Produkt zu definieren und zu kommunizieren. Darüber hinaus setzen sich unsere Geschäftspartner für den Einsatz und die Entwicklung von klimafreundlichen Produkten ein.

4. Ethik

Die Beachtung von Recht und Gesetz verstehen wir als selbstverständlich. Dementsprechend erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass diese sich an die für sie geltenden rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen halten.

Geschäftliche Integrität

Jegliche Form von Korruption, Bestechung, Erpressung, Unterschlagung und Geldwäsche sind verboten und dürfen vom Geschäftspartner weder praktiziert noch geduldet werden. Unsere Geschäftspartner dürfen insbesondere im Geschäftsverkehr mit Dritten oder Amtsträgern keine unrechtmäßigen Vorteile oder Leistungen versprechen, gewähren, anbieten, annehmen oder einfordern oder an sonstigen unrechtmäßigen Beeinflussungen von Geschäfts – oder Regierungsbeziehungen beteiligt sein. Dies umfasst auch das Verbot, Zahlungen oder sonstige Vorteile an eine Einzelperson, ein Unternehmen oder einen Amtsträger, mit dem Ziel der Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse, vorzunehmen. Unsere Geschäftspartner werden Mitarbeiter von Moderne Verpackung ferner nicht durch unzulässige Zuwendungen an diese oder deren nahestehende Personen in ihren Entscheidungen bei Auftragsvergaben beeinflussen.

Fairer Wettbewerb

Unsere Geschäftspartner haben sich im Wettbewerb fair zu verhalten und alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften zum Wettbewerbs – und Kartellrecht einzuhalten. Unsere Geschäftspartner gewährleisten, dass sie keine wettbewerbswidrigen Handlungen vornehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unrechtmäßige Absprachen über Preise oder Marktaufteilungen.

Vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum und Datenschutz

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, das geistige Eigentum von Moderne Verpackung und alle vertraulichen Informationen, einschließlich der für oder durch Moderne Verpackung erfassten, gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten, im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen in angemessener und verantwortlicher Weise zu verwenden und diesbezüglich alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch, Diebstahl, Betrug, unbefugten Zugriff, Offenlegung oder Änderung zu verhindern. Dies umfasst auch die unautorisierte Weitergabe und |oder Veröffentlichung von Informationen, die von oder im Namen von Moderne Verpackung empfangen werden. Der Transfer oder die gemeinsame Nutzung von Technologie oder Know-how muss in einer Weise erfolgen, die die Rechte am geistigen Eigentum schützt und den anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entspricht.

Interessenkonflikte

Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner solche Interaktionen mit Moderne Verpackung Mitarbeitern oder deren Angehörigen und nahestehenden Personen vermeiden, die einen Konflikt mit den Interessen von Moderne Verpackung darstellen oder diesen Anschein erwecken. Beziehungen oder Verwandtschaft zu Moderne Verpackung Mitarbeitern, die einen Interessenkonflikt darstellen könnten, sind offenzulegen.

Konfliktmineralien

Unsere Geschäftspartner gewährleisten die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien und stellen sicher, dass keine Produkte an Moderne Verpackung geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppen oder zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Einhaltung der Handelsvorschriften

Alle Export – und Importkontrollvorschriften sowie alle sonstigen anwendbaren handels – und zollrechtlichen Regelungen, insbesondere geltendes Recht zu Sanktionsprogrammen und Wirtschaftsembargos müssen eingehalten werden.

5. Allgemeine Verhaltensregeln

Verpflichtung und Verantwortlichkeit

Der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen und Erwartungen aus diesem Verhaltenskodex wird u.a. durch Zuweisung von geeigneten Ressourcen nachgekommen.

Gesetzliche und sonstige Anforderungen

Unsere Geschäftspartner tragen Sorge dafür, dass sie alle anwendbaren gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Genehmigungen, Zulassungen, Lizenzen und sonstigen Vorschriften, allgemein anerkannten Standards und vertraglichen Vereinbarungen einhalten.

Risikobewertung und Risikomanagement

Prozesse, die das Identifizieren, Bewerten und Managen von Risiken in Bezug auf die in diesem Verhaltenskodex genannten Bereiche sowie die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen gewährleisten, sind installiert.

Dokumentation

Die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex sowie der sonstigen anwendbaren Gesetze und Vorschriften ist angemessen und in einer zum Nachweis geeigneten Weise dokumentiert.

Schulungen

Unsere Geschäftspartner verfolgen einen präventiven Ansatz und fördern die rechtzeitige Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner für mögliche Gefahren und Risiken. Mitarbeiter und Management erhalten obligatorische und entsprechend ihres Arbeitsplatzes gestaltete Schulungen und Trainings, die sie befähigen, die aus diesem Verhaltenskodex hervorgehenden Anforderungen zu erfüllen.

Kontinuierliche Verbesserung

Unsere Geschäftspartner haben Managementsysteme installiert, die die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex dargelegten Erwartungen sicherstellen. Moderne Verpackung erwartet die kontinuierliche Verbesserung anhand von selbst gesetzten Zielen sowie die Aufstellung von Plänen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Behebung von intern oder extern ermittelten Mängeln.

6. Beziehung zum Geschäftspartner

Einhaltung des Verhaltenskodex Moderne Verpackung

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass ihr Handeln den in diesem Verhaltenskodex verankerten und auf sie anwendbaren Grundsätzen und Anforderungen entspricht. Unsere Geschäftspartner müssen dafür Sorge tragen, dass auch ihre verbundenen Unternehmen diese Grundsätze und Anforderungen anerkennen und einhalten. Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass sich auch ihre eigenen Lieferanten, Unterauftragnehmer, Dienstleister und Geschäftspartner nachweislich zur Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Mindeststandards verpflichten.

Überprüfung der Einhaltung

Moderne Verpackung behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen aus diesem Verhaltenskodex entweder selbst oder durch einen von Moderne Verpackung beauftragten Dritten in regelmäßigen Abständen beim Geschäftspartner zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere das Recht, Überprüfungen vor Ort beim Geschäftspartner durchzuführen. Auf Anfrage stellen unsere Geschäftspartner alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung, die die Einhaltung dieses Verhaltenskodex belegen.

Konsequenzen bei Verstößen

Unsere Geschäftspartner haben Moderne Verpackung darüber in Kenntnis zu setzen, sobald sie Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex genannten Grundsätze und Anforderungen feststellen und es wird erwartet, dass unsere Geschäftspartner geeignete Abhilfemaßnahmen vornehmen. Bei Verdacht der Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodex behält sich Moderne Verpackung vor, vom Geschäftspartner Auskunft über den jeweiligen Sachverhalt zu verlangen. Wenn ein Geschäftspartner nachweislich gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen und nach angemessener Frist keine geeigneten Abhilfemaßnahmen durchgeführt hat, behält sich Moderne Verpackung vor, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere die Vertragsbeziehung mit dem Geschäftspartner fristlos zu kündigen.

7. Meldung von Bedenken

Unsere Geschäftspartner sollen Mitteilungswege bereitstellen, über die mögliches unrechtmäßiges Verhalten vertraulich berichtet werden kann. Bei Vorliegen solcher Berichte sollen die notwendigen Untersuchungen und, sofern erforderlich, geeignete Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden. Stellt ein Geschäftspartner fest, dass ein Mitarbeiter von Moderne Verpackung oder eine von Moderne Verpackung beauftragte Person sich den anwendbaren Gesetzen oder den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex zuwider verhält, wird der Geschäftspartner ermutigt, dies umgehend Moderne Verpackung zu melden. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf der Moderne Verpackung Unternehmenshomepage unter schutzverpackung.eu verfügbar.